Armut statt Armutsbetroffene bekämpfen – EVP lehnt einseitig technische Gesetzesrevision ab

Armut statt Armutsbetroffene bekämpfen – EVP lehnt einseitig technische Gesetzesrevision ab

In ihrer Stellungnahme zur Totalrevision des Sozialhilfegesetzes kritisiert die EVP die einseitig technische Ausrichtung der Reform. Die EVP schlägt vor, die dringenden Gesetzesänderungen für die Einführung des neuen Fallführungssystems vorzuziehen. Die anderen Änderungen weist sie zurück. Sie sollen mit Einbezug der Fachpersonen in der Sozialhilfe, deren Verbänden und den Gemeinden neu aufgegleist werden.

Von einer Totalrevision hat die EVP definitiv mehr erwartet. Ihr fehlt der zukunftsgerichtete Aspekt, wie Armut vermindert und beseitigt werden kann. EVP-Grossrätin Simone Leuenberger sagt dazu: «Die Vorlage konzentriert sich mehr darauf, wie Armutsbetroffene und die Gemeinden, in denen sie leben, sanktioniert werden können, statt ihnen die Unterstützung zu geben, die sie brauchen, um einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.»

Die Gesetzesrevision fokussiert für die EVP zu einseitig auf Finanzkennzahlen. Menschen, deren Ablösung von der Sozialhilfe illusorisch ist, können zu wenig unterstützt werden, was zusätzliche Massnahmen z.B. im Bereich Erwachsenenschutz erfordern wird.

Zudem bedauert die EVP, dass der Einbezug der Fachpersonen in der Sozialhilfe, deren Verbände und der Gemeinden völlig ungenügend erfolgt ist. Die Sozialhilfe ist ein zu sensibler Bereich mit zu grossen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft unseres Kantons, als dass eine so umfassende Revision top-down durchgeboxt werden darf.

Nun muss ein Marschhalt eingelegt werden. Die zwingenden Änderungen für die Einführung des des neuen Fallführungssystems NFFS sollen dem Grossen Rat vorgelegt werden. Die anderen Vorschläge weist die EVP in dieser Form zurück und fordert eine Neuauflage der Totalrevision mit Einbezug der Stakeholder von Anfang an.

Kontakt:
Simone Leuenberger, Grossrätin, Mitglied GSoK, 079 311 32 44