Die Initianten sehen die Grundversorgung am Besten gewährleistet durch den Erhalt von 14 festgeschriebenen Standorten und definierten Leistungspaketen wie zum Beispiel die Geburtshilfe/Gynäkologie, die an den jeweiligen Standorten angeboten werden müssten. Während dem 8-jährigen Moratorium dürfte daran nichts verändert werden. Das würde bedeuten, dass die bereits geschlossenen Geburtsabteilungen in Riggisberg und Zweisimmen unter Kostenfolgen wieder geöffnet werden müssten.
Nach Ansicht der EVP macht es keinen Sinn, Standorte im sehr dynamischen Gesundheits- und Spitalwesen auf acht Jahre hinaus ungeachtet von Bedarf und Wirtschaftlichkeit festzuschreiben. Es besteht zudem ein grosses finanzielles Risiko. Sollten diese Angebote nicht den Bundesvorgaben entsprechen, müsste sie der Kanton ohne Beteiligung der Krankenversicherungen finanzieren. Fraglich ist schliesslich, ob für alle Angebote aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels überhaupt das erforderliche Fachpersonal rekrutiert werden könnte.
Melanie Beutler-Hohenberger, Grossrätin EVP, Mitglied grossrätliche Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK)
© 2024 EVP Kanton Bern, info@evp-be.ch