Die EVP kann nachvollziehen, dass in unserer Gesellschaft, die gerade auch in religiöser Hinsicht immer vielfältiger wird, das Verständnis dafür schwindet, dass nur die drei Landeskirchen von der Unternehmenssteuer profitieren sollen. So ist doch die Belegschaft von Firmen heute in vielen verschiedenen Religionsgemeinschaften bzw. in keiner daheim. Diesem Umstand sollte Rechnung getragen werden.
Deshalb fordert die EVP das italienische Modell für die Unternehmenskirchensteuer. Dieses Modell («Otto per mille») sieht vor, dass die Unternehmen entscheiden können, welcher sozial tätigen Religionsgemeinschaft sie den geschuldeten Betrag zukommen lassen wollen. Zudem ist es auch möglich, keine der Religionsgemeinschaften zu berücksichtigen und stattdessen den Betrag dem Kanton für seine sozialen Aufgaben zukommen zu lassen. Die Religionsgemeinschaften müssten gewisse Minimalstandards erfüllen, um den Genuss von Steuergeldern kommen zu können. Eine Möglichkeit dazu bietet zum Beispiel eine Charta der Religionsgemeinschaften, wie sie die EVP Schweiz letzte Woche vorgestellt hat (für mehr Infos zur Charta hier klicken).
Kontakt:
Barbara Streit-Stettler, Grossrätin, Postulantin, 079 783 54 78, barbara.streit@evp-bern.ch
Marc Jost, Grossrat, Postulant, 076 206 57 57, marc.jost@gmail.com