Die Verlängerung war vom Bundesparlament dringlich verabschiedet worden, weshalb sie bereits am 1. Januar 2023 in Kraft trat. Lehnt das Stimmvolk das Gesetz ab, würde die Verlängerung gestoppt. Verlängert werden etwa die Bestimmungen zum Covid-Zertifikat. Damit soll dieses weiterhin international kompatibel und die Reisefreiheit gewährleistet bleiben. Auch die Kompetenz, die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln zu fördern, soll bis Sommer 2024 bleiben, ebenso wie die Regelung zum Schutz von vulnerablen Arbeitnehmenden.
Ausserdem will man die gesetzlichen Grundlagen für die SwissCovid-App für die Wintermonate 2023/24 beibehalten. Sie soll bei Bedarf erneut das klassische Contact Tracing der Kantone ergänzen. Bei der Verlängerung der Bestimmungen für Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich sowie bei Grenzschliessungen geht es darum, die Reisefreiheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie der Grenzbevölkerung zu wahren. Die EVP unterstützt diese beschränkte Verlängerung des Covid-19-Gesetzes.
Margret von Bergen, Grossrätin EVP