Das neue, einheitliche und erleichterte Verfahren soll für die Betroffenen und für die Behörden mit einem wesentlich geringeren Aufwand verbunden sein – zeitlich, administrativ und finanziell. Neu ist ausschliesslich der Bund dafür zuständig. Allerdings gibt es nach wie vor keine automatische Einbürgerung.
Die Betroffenen müssen ein entsprechendes Gesuch vor dem Vollenden des 25. Altersjahres stellen. Damit wird ein Umgehen der Wehrpflicht verhindert. Diese neue Regelung ist längst überfällig. In der Schweiz aufgewachsene und somit integrierte Jugendliche sollen mit dem neuen Verfahren einfacher zum Schweizer Bürgerrecht kommen.
Christine Schnegg, Präsidentin EVP Kanton Bern, Grossrätin
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