Die Steuergesetzrevision 2019 vollzieht die erste Etappe der zuvor vom Grossen Rat genehmigten Steuerstrategie. Der Hauptinhalt ist eine Senkung der Steuern für grosse, gewinnstarke Unternehmen. Die EVP-Fraktion befürwortet eine Steuersenkung, wenn sie ohne schädliche Nebenwirkungen finanzierbar ist und auch KMUs davon profitieren. Damit sind auch die wesentlichen Mängel der Steuergesetz-Vorlage festgestellt: Sie kommt einseitig den gewinnstärksten Betrieben zugute, und dies auf Kosten von einschneidenden Kürzungen bei Prävention, Bildung und Betreuung.
Bei der Beurteilung, ob dieser Steuersenkung nun zugestimmt werden soll, gilt es zweierlei zu beachten:
- Wenn wir A sagen, sagen wir noch nicht B und auch nicht C. Weitere Senkungen für juristische oder natürliche Personen werden in separaten Prozessen entschieden und stehen nach den aktuellen Prognosen im Kanton Bern auf sehr wackligen Beinen.
- Auch wenn wir die Steuersenkung ablehnen, können wir die schädlichen Sparmassnahmen des Entlastungspakets nicht mehr rückgängig machen. Die Ausnahme bildet das Sozialhilfegesetz, das dank eines auch von der EVP unterstützten konstruktiven Referendums im Frühling 2019 zur Abstimmung kommt.
Um gewinnstarke Firmen im Kanton Bern halten zu können, ist eine Zustimmung zur Steuersenkung ein klares Signal.
Hans Kipfer, Grossrat
Die Delegierten der EVP Kanton Bern gewichten die Vorbehalte jedoch stärker und empfiehlen ein Nein zur Revision des Steuergesetzes. Die geplanten Steuersenkungen kämen einseitig den gewinnstärksten Betrieben zugute und die Reduktion musste mit einem schmerzhaften Entlastungspaket auf Kosten von Bildung, Betreuung und Prävention erkauft werden. Die EVP-Basis erachtet es sozial- und gesellschaftspolitisch als unverantwortlich, Steuererleichterungen auf Kosten von betagten und beeinträchtigten Menschen und der jungen Generation zu gewähren.