Es geht um halbautomatische Waffen. Deren Erwerb soll künftig nur noch mit Ausnahmebewilligung möglich sein. Wer eine solche Waffe kaufen will, muss nachweisen, dass er sachgerecht damit umgehen kann, also z. B. Mitglied im Schützenverein ist oder regelmässig Waffensport betreibt. Ordonnanz-Waffen und Jäger sind davon nichtbetroffen. Das neue Waffengesetz leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Terrorbekämpfung und Prävention von Gewaltdelikten.
Noch viel wichtiger: Wenn die Schweiz als Schengen- Mitglied diese Anpassungen des Waffenrechts nicht mitträgt, endet ihre Mitgliedschaft automatisch nach sechs Monaten: Die Schweiz wäre damit aus dem gemeinsamen Fahndungsraum mit den europäischen Staaten ausgeschlossen und hätte immense Sicherheitsprobleme.
Die Delegierten der EVP Schweiz und der EVP Kanton Bern haben mit deutlichem Mehr die Ja-Parole für das neue Waffenrecht beschlossen.
Marianne Streiff-Feller, Nationalrätin
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