Die Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes erlaubt die Untersuchung an Embryonen vor deren Einpflanzung in die Gebärmutter, die Präimplantationsdiagnostik, inklusive der Untersuchung von Embryonen auf Chromosomenstörungen aller Art (Chromosomen-Screening) für alle Paare, die eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen.
Das Gesetz erlaubt neu grenzenlose Gentests und Selektion menschlicher Embryonen
Der Bundesrat hatte in seinem ursprünglichen Entwurf die PID lediglich für Paare mit Verdacht auf schwere Erbkrankheiten zulassen wollen. Das Parlament ging viel weiter: Mit dem neuen Gesetz wäre es nun möglich, dass alle ausserhalb des Mutterleibes erzeugten Embryonen mit allen technisch zur Verfügung stehenden Gentests untersucht und selektioniert werden können. Embryonen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) könnten damit beispielsweise vor der Verpflanzung in den Mutterleib ausgesondert werden.
Immense Anzahl „überzähliger“ Embryonen darf neu tiefgefroren und vernichtet werden
Das Gesetz sieht neu vor, dass pro Behandlungszyklus neu zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden dürfen. Dadurch entstünden eine immense Anzahl sogenannter „überzähliger“ menschlicher Embryonen. Das Gesetz erlaubt neu zudem, dass diese anschliessend tiefgefroren werden können (Kryokonservierung). Es ist bisher wissenschaftlich noch völlig unbekannt, welche Schäden die Embryonen dabei davontragen. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass diese menschlichen Embryonen nach maximal zehn Jahren der Forschung „zur Verfügung gestellt“ oder vernichtet werden müssen.
Referendum gegen „Lebendversuch“
Die europäische Dachorganisation der Fortpflanzungsmedizin (ESHRE), räumt ein, dass der Nutzen des Chromosomen-Screenings für kinderlose Paare wissenschaftlich nicht erwiesen ist. Europäischen Studien zufolge ist die Erfolgsaussicht einer Schwangerschaft nach dem Screening sogar niedriger. Es kommt einem Lebendversuch gleich, das Screening bei menschlichen Embryonen anzuwenden, ohne dass dessen Nutzen wissenschaftlich erwiesen ist. Dies ist aus Sicht des Komitees ethisch nicht zu vertreten.
Referendum gegen Diskriminierung
Der flächendeckende Chromosomen-Check führt mittelfristig zu einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderung sowie zu einer schleichenden Entsolidarisierung unserer Gesellschaft. Menschen mit einer Behinderung werden als unerwünschte und vermeidbare Risiken betrachtet, ihre Eltern könnten dafür zunehmend zur Rechenschaft gezogen werden. Sogar Leistungsverweigerungen der Sozialversicherungen und Krankenkassen könnten die Folge sein.
Referendum gegen Salamitaktik in Richtung schrankenloser Fortpflanzungsmedizin
Das überparteiliche Komitee lehnt diese vom Parlament beschlossenen viel zu weit gehenden Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) und deren zum Teil völlig unbekannten Konsequenzen entschieden ab. Deshalb ergreift es nun das Referendum gegen das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz, um zu verhindern, dass die PID willkürlich und unbegrenzt angewendet werden darf und unzählige Embryonen vernichtet werden können. Es spricht sich damit auch eindeutig gegen die vom Parlament eingeschlagene Salamitaktik hin zu einer schrankenlosen Fortpflanzungsmedizin aus. Die politischen Forderungen nach Herstellung von Retterbabys, Eizellen- und Embryonenspende sowie Leihmutterschaft stehen bereits klar im Raum. Sie alle könnten durch das geänderte FMedG „optimiert“ durchgeführt werden.
Bern, 1. September 2015/jb/dm
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